Skifahren trotz Corona, geht das ?

Beeilen Sie sich und legen Sie die Planke auf das Dach des Autos, und dann gehen Sie, das war’s. Nun gilt es, den Skiurlaub während der COVID-19-Pandemie sorgfältig zu planen – vom Hoteleingang bis zum Skigebiet. Dies gilt aktuell für Österreich, Frankreich, die Schweiz und Italien.

Wer heutzutage in den Skiurlaub fahren möchte, muss auf einiges achten, vor allem auf ungeimpfte. Die Coronavirus-Regeln in verschiedenen Ländern/Regionen sind jedoch unterschiedlich. Diese Maßnahmen haben wir für Sie recherchiert und dokumentiert – aktuell gültig für Skigebiete in den Nachbarländern.

Österreich: Impfstoffe ohne Auffrischimpfung erfordern neuen PCR-Test
Es ist wieder möglich, nach Österreich zu reisen. Allerdings unter strengeren Zugangsbedingungen. Deutsche Reisende müssen 3 Impfungen haben oder genesen sein. Wer keine Auffrischimpfung erhalten hat, muss einen neuen PCR-Test einreichen.

In Österreich auch als sofortige Quarantäne bekannt. Dies kann jedoch vorzeitig beendet werden, wenn der Test negativ ausfällt. Schulkinder, Jugendliche und Kinder unter 12 Jahren. Impfbescheinigungen werden erst ab einem Alter von 9 Monaten akzeptiert.

Urlaub in Österreich ist ohne 2G-Nachweis fast unmöglich, da für Ungeimpfte der sogenannte Lockdown verhängt wird. Das Hotel akzeptiert nur Gäste unter 2G-Bestimmungen und verlangt in allen Bereichen FFP2-Masken. Das gleiche gilt für Restaurants.

Der Zugang zu den Liften ist nur mit Impf- oder Genesungsnachweis möglich und Skiurlauber müssen innerhalb der Lodge FFP2-Masken tragen.

Schweiz: Einreise nur bei bestandener Prüfung, ansonsten gibt es fast keine Einschränkungen
Impfen, Erholung, Tests – in Schweizer Skigebieten spielt das keine Rolle. Bundesweit gibt es keine Einschränkungen. Wie bei allen öffentlichen Verkehrsmitteln gilt Maskenpflicht nur in geschlossenen Aufzügen.
In einigen Skigebieten gelten jedoch strenge Corona-Regeln. Wer in der Schweiz Ski fahren möchte, sollte wissen, welche Massnahmen für bestimmte touristische Destinationen gelten. 2G-Regeln gelten für Restaurants und alle Indoor-Veranstaltungen. Daher dürfen ungeimpfte Personen nicht einreisen.

Die Einreise in die Schweiz erfordert den Nachweis eines negativen Coronavirus-Tests. Antigen-Schnelltests sollten 24 Stunden nicht überschreiten oder PCR-Tests sollten 72 Stunden nicht überschreiten. Dies gilt für Urlauber ab 16 Jahren, auch für genesene oder geimpfte. Diejenigen, die nicht geimpft wurden oder sich nicht erholt haben, werden 4 bis 7 Tage später einen zweiten Test machen. Die Einreise aus Grenzgebieten ist von der Prüfung ausgenommen. In Deutschland sind davon Bayern und Baden-Württemberg betroffen.

Frankreich: Skigebiete haben 3G und Masken
Ab Anfang Dezember benötigen Sie einen französischen Wintersport-Gesundheitspass, d.h. H. Nachweis, dass Sie sich erholt haben, geimpft oder getestet wurden (24-Stunden-Antigen-Schnelltest oder 24-Stunden-PCR-Test). Das gilt auch für Skistationen, Schwimmbäder – und natürlich Hotels und Restaurants. In Skiliften mit geschlossenen Kabinen müssen Sie ebenfalls eine Maske tragen, im Notfall jedoch keine medizinische Maske. Ein Schal, der groß genug ist, um Nase und Mund zu bedecken, ist auch in Ordnung.

Personen, die vollständig geimpft sind (zwei Impfungen, ggf. Auffrischimpfung) und genesen sind, können problemlos von Deutschland nach Frankreich reisen. Andere Passagiere über 12 Jahren müssen sich hingegen täglich einem negativen Antigen-Schnelltest oder PCR-Test (maximal 24 Stunden) unterziehen.

Italien: Der sogenannte „Grüne Pass“ in der Seilbahn, 2G in der Kabine
Wer in Italien Ski fahren möchte, sollte eine Genesung, Impfung oder einen Test vorlegen. Denn dieser grüne Pass ist für alle ungeöffneten Kabinen oder Gondeln notwendig. In Skigebieten wie den Dolomiten können digitale Zertifikate über Internet, Apps oder Kassen mit Skipässen verknüpft werden.

In Italien gilt wie üblich Maskenpflicht an Liften, etwa an Skihütten. Es gibt keine Regeln für die Benutzung offener Aufzüge, aber bitte haltet beim Anstehen Abstand. Genau wie Ampeln sind italienische Regionen in verschiedene Farben unterteilt, Orange ist strenger als Grün. Wer nach einem Skiausflug in einer Hütte oder einem Restaurant essen möchte, muss geimpft oder genesen sein, weshalb die 2G-Regel gilt. Auch in Diskotheken oder allgemeinen öffentlichen Veranstaltungen.

Bei der Einreise nach Italien ist neben einem Covid-Zertifikat nun auch ein Test erforderlich – ein negativer PCR-Test für bis zu 48 Stunden oder ein Schnelltest für bis zu 24 Stunden. Kinder unter 6 Jahren sind nicht betroffen.

Wir wünschen allen Skiurlaubern viel Spaß auf der Piste, denn trotz der aktuellen Corona-Pandemie kann man noch Skifahren trotz corona

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